Föderales Informationsmanagement (FIM)
Ziel
FIM stellt Methoden für die einheitliche Aufbereitung der Verwaltungsleistungen in Bezug auf Prozesse, Daten und bürger-freundliche Beschreibung bereit, gibt aber auch einheitliche Abläufe für deren Erarbeitung und Abstimmung vor. FIM besteht aus den Bausteinen Leistungen, Prozesse und Datenfelder. Für den Betrieb von FIM und seinen Bausteinen wurde eine institutionelle Struktur mit verschiedenen Geschäftsstellen geschaffen. Bund und Länder arbeiten dabei eng zusammen; Kommunen werden über die Länder eingebunden [1].
Das primäre Ziel der FIM-Methodik ist die standardisierte Erfassung von Verwaltungsleistungen. Eine vollzugs- bzw. bürger-/unternehmensfreundliche Sprache und die einheitliche Erfassung von relevanten Informationen gewährleisten dabei einen hohen Grad der Nachnutzbarkeit. Zusätzlich wird ein systematischer Übergang zwischen der Gesetzgebung und dem Vollzug von Handlungsgrundlagen (z.B. Gesetzen und Verordnungen) auf Bundes-, Landes- bzw. Kommunalebene geschaffen. Zielsetzung der FIM-Methodik ist unter anderem:
- Rechtskonformität bei der Erbringung von Verwaltungsleistungen,
- Verringerung des redaktionellen Aufwands,
- bessere Rechtsetzung,
- größere Benutzerfreundlichkeit sowie
- Unterstützung bei der Digitalisierung.
Zur Schaffung dieser Mehrwerte verfolgt die FIM-Methodik den Ansatz, leicht verständliche Leistungsbeschreibungen in bürgerfreundlicher Sprache bereitzustellen und einheitliche Datenstrukturen für Formulare sowie standardisierte Prozesse zu spezifizieren, die an den geeigneten Stellen insbesondere für den Vollzug genutzt werden können. Das Grundprinzip von FIM ist also Modularisierung, d.h. vorgefertigte, standardisierte Bausteine nach dem „Lego-Prinzip“ bereitzustellen, um einen einheitlichen Verwaltungsvollzug über verschiedene Verwaltungsbereiche hinweg zu erreichen. Damit trägt FIM zur Reduktion von Verwaltungsaufwand für Bürger:innen und Unternehmen, aber auch der Vollzugskosten für die Verwaltungen selbst bei – häufig allgemein unter dem Stichwort „Bürokratieaufwand“ zusammengefasst. Das Prinzip der Modularisierung ermöglicht es, verwaltungsbereichsübergreifende Aspekte herauszuschälen und als Referenz für alle zu entwickeln, so dass die jeweiligen Verwaltungsbereiche ihre fachspezifischen Aspekte nur noch hinzufügen müssen. Dies ermöglicht in den meisten Fällen eine schnellere und einfachere Digitalisierung. Vorteil des Verfahrens ist zudem, dass Leistungen und deren Vollzug vor der digitalen Umsetzung einfacher optimiert werden können, bspw. unnötige Schnittstellen reduzieren und Medienbrüche vermeiden.
Der Bund hat sich verpflichtet, unter Anwendung der FIM-Methodik sogenannte Stamminformationen auf Basis der bundesrechtlichen Ausgestaltung eines Verwaltungsverfahrens zur Verfügung zu stellen, die nachfolgend entlang der föderalen Zuständigkeitsverteilung bedarfsgerecht angepasst und ergänzt werden können. Seit dem 01.01.2017 ist FIM eine Anwendung des IT-Planungsrats. FIM ist durch Beschluss des IT-Planungsrates Standard für die Digitalisierung von Verwaltungsvorgängen und somit für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Auch im Portalverbund ist FIM Standard.
Mit der FIM-Methodik soll vor allem der Übersetzungs- und Implementierungsaufwand rechtlicher Vorgaben maßgeblich gesenkt werden. Länder und Kommunen sollen bezogen auf die Umsetzung eines Verwaltungsverfahrens nicht bzw. nicht mehr für sich allein agieren müssen, sondern auf qualitätsgesicherte Vorarbeiten der Bundes- und Landesredaktionen zurückgreifen können. Dies betrifft sowohl Regelungen, für die der Bund im Vollzug zuständig ist, als auch Regelungen, für die die Länder zuständig sind. Auch im unmittelbaren Vollzug auf Bundesebene sollen den zuständigen Behörden entsprechend qualitätsgesicherte Informationen zur Verfügung stehen. So wird ein effizientes, effektives und rechtskonformes Verwaltungshandeln gefördert [1][2][3].
Hintergrund
FIM wurde bereits 2013 entwickelt. Es sollte Ergebnisse aus bestehenden und laufenden Projekten und Initiativen in den Bausteinen Leistungen, Datenfelder und Prozesse, die zu diesem Zeitpunkt schon in verschiedenen Ausbaustufen vorlagen, integrieren und zu einem großen Ganzen als Methodik zusammenführen. Von den drei Bausteinen war mit dem Leistungskatalog (LeiKa) der Baustein Leistungen konzeptionell und auch inhaltlich vorangeschritten. Der LeiKa wurde im Wesentlichen auf Initiative von innovativ denkenden kommunalen Praktikern entwickelt, die bereits zu diesem frühen Zeitpunkt das Potenzial von Standardisierung erkannten und umgesetzt hatten. Für den Baustein Prozesse sollten die Ergebnisse aus dem Projekt „nationale Prozessbibliothek“ integriert werden. Dieses Projekt war jedoch von vornherein konzeptionell falsch angelegt und wurde ohne Ergebnis beendet. Vor diesem Hintergrund begann FIM selbst, die Inhalte für den Baustein Prozesse zu entwickeln. Für den Baustein Datenfelder (vorher Formulare) gab es keine wesentlichen übergreifenden Vorarbeiten, so dass hier konzeptionell Neuland betreten wurde. Zu berücksichtigen ist aber, dass in der Wissenschaft, aber auch in den reflektierten Praktikercommunitys aus Unternehmen und Verwaltungen umfangreiche Vorarbeiten vorlagen, die in der FIM-Konzeptionsphase über eine wissenschaftliche Begleitung sowie über Expertenworkshops einflossen. Damit ist FIM einer der Grundbausteine für die Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland, allerdings kam es kaum zur Anwendung in Verwaltungen aller Ebenen, trotz der rastlosen Bemühungen der Projektverantwortlichen.
Methodik und Anwendung
In den folgenden Abschnitten wird dargestellt, wie FIM derzeit angewendet wird, inkl. einer umfassenden ebenenübergreifenden Governance. Eingegangen wird auch auf das Zusammenspiel mit OZG und XÖV-Standards.
Wirkbereiche der FIM-Methodik
Die FIM-Methodik ermöglicht eine fach- und ebenenübergreifende Standardisierung von Informationen zur Beschreibung von Verwaltungsvorgängen auf methodischer und technischer Ebene und unterstützt damit die Zusammenarbeit der verschiedenen Verwaltungsebenen. Operativ setzt sich die FIM-Methodik dabei aus den zwei Wirkbereichen FIM-Dezentral und FIM-Föderal zusammen:
[3]
Im Wirkbereich FIM-Dezentral werden die Tätigkeiten auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene zusammengefasst. Beteiligte bei der Anwendung der FIM-Methodik sind auf jeder Ebene:
- Rechtsetzende Ressorts, welche die FIM-Stamminformationen erstellen oder detaillieren
- Redaktionen, welche die Aufgaben der rechtsetzenden Ressorts und der Vollzugsbehörden durch Koordination und Methodenexpertise unterstützen
- Bausteine, welche die FIM-Informationen hinsichtlich der FIM-Methodik überprüfen
- Vollzugsbehörden, welche auf Basis der FIM-Informationen Verwaltungsverfahren realisieren
Das dezentrale Tätigkeitsspektrum der FIM-Methodik liegt entsprechend in der alleinigen Zuständigkeit von Bund, Ländern und Kommunen. Die Funktion der Koordination und Moderation der gesamten Erstellungs- und Austauschprozesse zwischen den Verwaltungsebenen erfolgt im Wirkbereich FIM-Föderal durch die Föderale IT-Kooperation.
Mit der Erstellung von FIM-Stamminformationen nehmen die rechtsetzenden Ressorts auf Bundesebene in FIM-Dezentral eine wichtige Rolle zur Anwendung der FIM-Methodik ein. Um die Bundesressorts hierbei zu unterstützen, wurde unter Federführung des BMI die Bundesredaktion, bestehend aus der zentralen Bundesredaktion und sogenannten Ressortansprechpartnern, etabliert. Unter Anwendung der FIM-Methodik werden hierbei FIM-Leistungsbeschreibungen, FIM-Datenfeldschemata und FIM-Prozessinformationen auf Basis der bundesrechtlichen Ausgestaltung von Verwaltungsverfahren aufbereitet und dann – im Falle des Vollzugs auf Ebene der Länder und Kommunen – allen Verwaltungsebenen zur Verfügung gestellt. Dies entspricht der seit Verkündung des Bürokratieentlastungsgesetzes II (BEG II) geltenden Rechtslage nach § 3 Abs. 2a des E-Government-Gesetzes (EGovG) [2][4].
FIM-Bausteine
Die FIM-Methodik ist in drei Bausteine gegliedert:
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Die FIM-Bausteine definieren eine standardisierte Struktur und einheitliche Semantik für Verwaltungsleistungen durch fach- und vorhabenübergreifende Wiederverwendung einzelner Textmodule, Datenfelder und Prozesselemente sowie durch die gesammelte Bereitstellung aller Textmodule, Datenfelder und Prozesselemente in zentralen Repositorys. Die Repositorys aller drei FIM-Bausteine können über das FIM-Portal eingesehen werden.
FIM-Baustein Prozesse
Der FIM-Baustein Prozesse visualisiert bzw. beschreibt das Vorgehen zur Erbringung einer Verwaltungsleistung innerhalb der zuständigen Behörde auf Basis der relevanten Handlungsgrundlagen. Die Vorgänge anderer beteiligter Behörden sowie die Bürger- und Unternehmenssicht werden nicht detailliert dargestellt. FIM-Prozessinformationen werden dabei abstrahiert von lokalen Organisationsstrukturen. Sie bieten Orientierung, um sicherzustellen, dass bei der Erbringung einer Verwaltungsleistung kein Arbeitsschritt oder ein erforderliches Beteiligungsverfahren übersehen wird. FIM-Prozessinformationen geben außerdem darüber Auskunft, welche Dokumente mit welchen Daten im Laufe des Prozesses zwischen welchen Beteiligten ausgetauscht werden. Diese Dokumente werden in den Datenfeldkatalog des Bausteins Datenfelder aufgenommen und bei Bedarf werden dazu FIM-Datenfeldschemata erstellt. FIM-Prozessinformationen sind somit die Grundlage für die Erstellung von FIM-Datenfeldschemata und unterstützen die Vollzugsbehörden dabei, den Vollzug von Verwaltungsleistungen rechtssicher umzusetzen, können aber auch, zusammen mit den FIM-Datenfeldschemata, für die Konzeption von Fachanwendungen und zur rechtssicheren Digitalisierung von Verwaltungsleistungen genutzt werden.
Der FIM-Baustein Prozesse besteht aus einem Prozesskatalog, einer Prozessbibliothek und einem Prozessbaukasten. Im Prozesskatalog werden identifizierende und klassifizierende Angaben zu jedem Prozess geführt. Die FIM-Prozessinformationen selbst werden in der Prozessbibliothek geführt. Zur Visualisierung der FIM-Prozessinformationen in einem Prozessmodell werden die Elemente des Prozessbaukastens (z. B. Referenzaktivitätengruppen oder Prozessmuster) genutzt [4][5].
FIM-Baustein Datenfelder
Der FIM-Baustein Datenfelder gibt an, welche Daten beim Vollzug einer Leistung verarbeitet werden müssen und legt ein einheitliches Format für diese fest. Für alle relevanten Dokumente zu einer Verwaltungsleistung werden dazu FIM-Datenfeldschemata erstellt. Diese benennen, z. B. für den initialen Antrag oder die spätere Meldung an ein Register, die jeweils relevanten Datenfelder, geben Ausfüllregeln und Hinweistexte vor und beschreiben Abhängigkeiten zwischen den Datenfeldern. Allgemeine Datenfelder wie z. B. Name, Anschrift oder Einkommen lassen sich übergreifend in den FIM-Datenfeldschemata verschiedener Verwaltungsleistungen wiederverwenden.
BOB (Baukasten optimierter Bausteinelemente) ist hierbei der zentrale Baukasten des FIM-Bausteins Datenfelder. Er stellt harmonisierte Baukastenelemente, insbesondere Datenfeldgruppen und Datenfelder, zur Verfügung. Diese Baukastenelemente können in unterschiedlichsten Datenschemata verwendet werden, unabhängig vom Fachrechtsbezug des einzelnen Schemas. Sie haben größtmöglichen Wiederverwendungswert und basieren zumeist auf Standards oder auf einer hohen Bandbreite der Einsatzmöglichkeit, die im Rahmen der allgemeinen Methodenexpertise über Redaktionen ermittelt wurde. Die Verwendung der Baukastenelemente aus BOB trägt somit einerseits zu einer harmonischen und nutzerfreundlichen Gestaltung von Formularen und Dokumenten bei und bildet andererseits die Grundlage für medienbruchfreien, fachübergreifenden Datenaustausch.
FIM-Datenfeldschemata können für die Konzeption von Online-Anträgen oder PDF-Formularen verwendet werden, aber auch für die Konzeption von Fachanwendungen. Behörden und deren Dienstleister sind durch vorgegebene FIM-Datenfeldschemata nicht länger gezwungen, die erforderlichen Datenfelder zu einer Verwaltungsleistung selbst aus Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften abzuleiten.
Der FIM-Baustein Datenfelder besteht aus einem Datenfeldkatalog, einer Datenschemabibliothek und einem Datenfeldbaukasten. Im Datenfeldkatalog werden identifizierende und klassifizierende Angaben zu jedem Dokument geführt. Die FIM-Datenfeldschemata selbst werden in der Datenschemabibliothek geführt. Zur Visualisierung der FIM-Datenfeldschemata werden die Elemente des Datenfeldbaukastens (z. B. Felder oder Feldgruppen) genutzt [4][6].
FIM-Baustein Leistungen
Der FIM-Baustein Leistungen stellt in standardisierter Form als FIM-Leistungsbeschreibungen bürger- und unternehmensfreundliche Informationen zu Verwaltungsleistungen bereit. Die Erfassung der FIM-Leistungsbeschreibungen erfolgt dabei in einem von der Fachgruppe FIM (FG FIM) beschlossenen Musterformular (Word-Dokument), in welchem in dezidierten Modulen die Informationen zu den Verwaltungsleistungen aufbereitet werden – FIM-Leistungsbeschreibungen für Bürger und Unternehmen werden folglich nach einem einheitlichen Schema textlich genau definiert. Pro Verwaltungsleistung kann es nur eine Leistungsbeschreibung geben, in welcher ebenfalls die gesetzlichen Grundlagen und zuständigen Organisationseinheiten der Verwaltungsleistung genannt und gepflegt werden. Die Verwendung einer leicht verständlichen Sprache sorgt für mehr Transparenz und Überblick. FIM-Leistungsbeschreibungen werden in den Verwaltungsportalen des Bundes, der Länder sowie der Kommunen ausgespielt [4][7].
Der FIM-Baustein Leistungen besteht aus einem Leistungskatalog (LeiKa), einer Textbibliothek und einem Leistungsbaukasten. Im LeiKa werden alle Verwaltungsleistungen in Deutschland in einer dezidierten Systematik als Leistungssteckbrief erfasst und mit der jeweiligen Rechtsgrundlage verzeichnet. Die Katalogeinträge des LeiKas und des Prozesskatalogs stehen in einer 1:1-Beziehung zueinander. In der Textbibliothek werden die FIM-Leistungsbeschreibungen zu Verwaltungsleistungen geführt. Zur Erstellung der FIM-Leistungsbeschreibungen werden die Module des Leistungsbaukastens (z. B. Bezeichnung oder Volltext) genutzt [4][7].
Redaktionsprozess und Typisierung
Die Bereitstellung von FIM-Informationen erfolgt nach dem Wasserfallprinzip. Die Bundesredaktion stellt dazu alle fachlich und gemäß den abgestimmten Qualitätskriterien der FIM-Bausteine methodisch freigegebenen Leistungs-, Datenfeld- und Prozessinformationen in den Bundesrepositorys der Geschäfts- und Koordinierungsstelle FIM (GK FIM) ein, welche von den FIM-Bausteinbetreibern bereitgestellt und betrieben werden. FIM-Informationen sollen von den Redaktionen regelmäßig überprüft und bei Bedarf ergänzt und aktualisiert werden. Die Baukästen und Kataloge der FIM-Bausteine sollen parallel kontinuierlich ausgebaut werden. Die Redaktionsprozesse in den Redaktionen und insbesondere zwischen den Verwaltungsebenen werden durch die Leistungstypisierung bestimmt. Die Typisierung ist abhängig davon, wer für die Regelung und den Vollzug der entsprechenden Verwaltungsleistungen zuständig ist. Folgende Leistungstypen werden definiert:
Typ | Bezeichnung |
---|---|
1 | Regelungs- und Vollzugskompetenz auf Bundesebene |
2 | Regelungskompetenz auf Bundesebene (Bundesauftragsverwaltung) |
2a | Regelungskompetenz auf Bundesebene (Bundesauftragsverwaltung) - Vollzug durch Landesebene |
2b | Regelungskompetenz auf Bundesebene (Bundesauftragsverwaltung) - Ausführungsvorschriften durch Landesebene, Vollzug durch kommunale Ebene |
3 | Regelungskompetenz auf Bundesebene (Bundesaufsichtsverwaltung) |
3a | Regelungskompetenz auf Bundesebene (Bundesaufsichtsverwaltung) - Vollzug durch Landesebene |
3b | Regelungskompetenz auf Bundesebene (Bundesaufsichtsverwaltung) - Ausführungsvorschriften durch Landesebene, Vollzug durch kommunale Ebene |
2,3 | Regelungskompetenz auf Bundesebene - Vollzug durch Land und/oder Kommunen, Typ 2 oder Typ 3 ist einschlägig, eine Unterscheidung in Typ 2 und Typ 3 ist bisher noch nicht erfolgt |
2, 3a | Regelungskompetenz auf Bundesebene - Vollzug durch Landesebene |
2, 3b | Regelungskompetenz auf Bundesebene - Ausführungsvorschriften durch Landesebene, Vollzug durch kommunale Ebene |
4 | Regelungskompetenz auf Landesebene |
4a | Regelungskompetenz auf Landesebene - Vollzug auf Landesebene |
4b | Regelungskompetenz auf Landesebene - Ausführungsvorschriften durch Landesebene, Vollzug durch kommunale Ebene |
5 | Regelungskompetenz auf kommunaler Ebene |
6 | allgemeine Hinweise mit informativem Charakter, die nicht eine bestimmte Leistungserbringung betreffen |
7 | Service- und Sonderrufnummern mit Informationsbedarf in der Bevölkerung |
8 | derzeit nicht belegt |
9 | derzeit nicht belegt |
10 | Verwaltungsinterne Leistung |
11 | Informationen zu SDG allgemeine Rechte und Pflichten |
12 | Informationen zu SDG Hilfs- und Problemlösungsdienste |
Das Nachnutzungs- bzw. Ergänzungsmodell beruht auf dem Prinzip, dass die für die Rechtsetzung zuständige Ebene Informationen bereitstellt, welche von den nachgelagerten rechtssetzenden Ebenen detailliert und angepasst sowie von der Vollzugsebene vervollständigt werden. Zentrale Begriffe sind Stamminformationen und Lokalinformationen (Vollzug). Typ 8 Leistungen erfassen nach aktueller Planung des Bausteins Leistungen „Querschnittsleistungen (z.B. Widerspruchsverfahren oder Umgang mit DSGVO)“ und gehören zum Zuständigkeitsgebiet der Bundesredaktion. Solange Typ 8 nicht offiziell belegt ist, liegt diese Zuständigkeit nicht vor und Querschnittsleistungen lassen sich nicht sinnvoll abbilden [4].
Stamminformationen (darunter sind Stammtexte, Stammdatenschemata und Stammprozesse zu verstehen) werden im Kontext von FIM als standardisierte Basisbestandteile von Leistungsbeschreibungen, Datenschemata und Prozessen betrachtet, die von der jeweils regulatorisch zuständigen Verwaltungsstelle (i.d.R. vom Ministerium) erstellt und aktualisiert werden. Diese können bundesweit (bei Leistungen der Typisierung 2, 3) oder in einem bestimmten Bundesland (landesspezifische Stamminformationen bei Leistungen der Typisierung Typ 4 und 5) gelten. Die bundesweit geltenden Stamminformationen beruhen auf Bundesrecht und können durch landespezifische Informationen, die auf Landesrecht beruhen, ergänzt werden. Die für den Vollzug zuständigen Stellen können behördenspezifische Informationen ergänzen, um die Leistungsbeschreibungen, Datenschemata und Prozesse zu Lokalinformationen zu vervollständigen. Stamminformationen dienen so als standardisierte Referenz für die Vollzugsebene. Sie werden auf die Einhaltung gemeinsamer Qualitätssicherungskriterien hin geprüft. Der Bund stellt unter Anwendung der FIM-Methodik einerseits Lokalinformationen zu Typ 1-, Typ 6-, Typ 11- und Typ 12-Leistungen und andererseits Stamminformationen für Typ 2, 3-Leistungen zur Verfügung. Im Umkehrschluss hat die Landes- bzw. Kommunalebene die Möglichkeit, Änderungsbedarfe für FIM-Informationen über die GK FIM an die Bundesredaktion zu kommunizieren, sowie Bedarfe für FIM-Informationen anzumelden. Im Kontext der eigenen Gesetzgebungsvorhaben haben allerdings die Bundesressorts die Aufgabe, primär den Anstoß zur Erstellung oder Aktualisierung von FIM-Informationen für Verwaltungsleistungen der Typen 1, 2, 3 und 6 zu geben [4]. Die organisatorische Umsetzung dieses Informationsflusses in der föderalen Infrastruktur stellt sich wie folgt dar:
[3]
Portal und Repositorys
Folgende Systemkomponenten sind bedeutsam für die Umsetzung der FIM-Methodik: Im Bereich FIM-Föderal ist das FIM-Portal zentraler Informationspunkt. Über das FIM-Portal können alle Informationen über FIM, insbesondere Fachkonzepte, Qualitätskriterien Leitfäden, Schulungsunterlagen und die Kataloge, Bibliotheken und Baukästen der FIM-Bausteine manuell abgerufen werden. Jeder FIM-Baustein betreibt ein Repository zum Speichern der Kataloge, Bibliotheken und Baukästen. Diese Baustein-spezifischen Repositorys sind an das FIM-Portal angebunden, um den Redakteuren den manuellen Zugriff auf die FIM-Informationen zu ermöglichen. Zusätzlich bieten die föderalen Repositorys der drei FIM-Bausteine Maschine-zu-Maschine-Schnittstellen, über welche die dezentralen Redaktionssysteme, insbesondere der Länder und des Bundes, angebunden werden. Die Schnittstellen basieren auf den XÖV-Standards XZuFi (FIM-Baustein-Leistungen), XProzess und XDatenfelder. Ergänzt werden die föderalen Repositorys der FIM-Bausteine durch Editoren, welche den Bausteinbetreibern die Pflege der Inhalte, insbesondere der Kataloge und Baukästen ermöglichen. Zur dezentralen Nutzung wird im Kontext von FIM-Föderal noch das Werkzeug FIM-Normenanalyse zur Verfügung gestellt, welches Leistungszuschnitt und Prozessmodellierung unterstützt. Im Bereich FIM-Dezentral nutzen die Bundesredaktion und die Landesredaktionen Redaktionssysteme (Kombination aus lokalen Repositorys und Editoren), um FIM-Stamminformationen sowie Lokalinformationen und ggf. OZG-Referenzinformationen zu erstellen und zu pflegen. Es werden Redaktionssysteme verschiedener Hersteller genutzt, die z.T. auch mehr als einen FIM-Baustein umfassen [2].
Einordnung und Bewertung
Insgesamt sollten mit der FIM-Methodik, Verwaltungsvorgänge ebenenübergreifend standardisiert werden. Diese Idee war mit Blick auf die Digitalisierung zwar gut, es stellte sich jedoch in der Folgezeit heraus, dass nicht nur die Methodik als zu abstrakt und schwer verständlich angesehen wurde, sondern auch der Nutzen einer Standardisierung nicht erkannt und damit die Heterogenität des Verwaltungshandelns, die bis in den täglichen Vollzug hinein reicht, beibehalten wurde. Ein grundsätzliches Problem von FIM insbesondere in Bezug auf die Digitalisierung war und zieht sich bis heute durch: die FIM-Methodik wird auf das bestehende Recht angewendet. Viele rechtliche Regelungen stammen jedoch bis heute noch aus der analogen Zeit, berücksichtigen also keine Digitalisierungspotenziale, wie z.B. Once-Only. Damit werden analoge Regelungen in die Digitalisierung von Leistungen mitgenommen und als elektronifizierte Bürokratie umgesetzt. Ein funktionierender Rückkopplungsmechanismus in die Rechtsetzung fehlt, womit der Mehrwert der besseren Rechtsetzung nicht erreicht wird.